Darf man ein Radarwarngerät oder eine Blitzer App als „Notwehr“ gegen behördliches Blitzen kaufen, besitzen, oder nutzen?
In Deutschland darf man salopp gesagt ein Radarwarngerät zwar kaufen und besitzen, es ist aber untersagt dieses zu benutzen oder im Auto mitzuführen.
Einige Geräte funktionieren bei Radarmessungen schon in 170 bis 200 m Entfernung, bevor man sich einer Messstelle nähert.
Gegen Lasermessungen ist derzeit noch kein Kraut gewachsen.
Bei Lichtschrankenmessungen oder bei einem Einseitensensor (ESO 3.0) kann nicht gewarnt werden.
Es gibt sogenannte „Abtaster“. Diese Geräte ermitteln Laser- oder Radarstrahlen. Einige können nach der Warnung ein Störsignal aussenden, um die Messungen zu behindern. Dies sind sogenannte „Blocker“.
Der einzig wahre Schutz ist –überaus korrekt – mit erlaubter Geschwindigkeit fahren, oder: – nicht so korrekt- seine Chancen durch „Blitzer Apps“ für das Smartphone zu vergrößern. Sie warnen auf den Meter genau. Stationäre Blitzer sind eingespeichert, mobile werden aktuell von der „community“ hochgemeldet und der Rest profitiert. Viele Blitzerapps sind kostenlos. So weit so gut. Die Frage ist darf man das wenigstens?
Die StVO verbietet Autofahrern ganz klar den Einsatz von Warngeräten (§ 23 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung).
Dort heißt es: „Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen,“……….
Zu diesen verbotenen Geräten zählen nicht nur die Radarwarn- und -störgeräte, sondern auch Navigationsgeräte mit entsprechender Software. Hier sind stationäre Überwachungsanlagen gespeichert. Die Geräte geben Alarm, wenn man sich einer Überwachungsanlage nähert. Wer die Geräte benutzt oder betriebsbereit im Auto hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Betriebsbereitschaft wird schon angenommen, wenn das Kabel im Zigarettenanzünder steckt oder im Navi die Software aufgespielt, aber noch nicht aktiv ist. Die Polizei kann die Geräte beschlagnahmen, dabei ist es unwichtig ob sie benutzt werden oder nur betriebsbereit sind.
In Frankreich, Österreich, Holland, Italien, Spanien, England, Finnland und in die Slowakei kann ein Radarwarner im Navi erlaubt sein.
In Deutschland streiten Juristen darüber, ob ein Handy durch die installierte Blitzer-App automatisch zu einem technischen Gerät mit dieser Bestimmung wird auch wenn die App nicht aktiv ist. Genau genommen ist es nach wie vor ein Smartphone, wenn auch mit Zusatzfunktion, argumentieren Gegner.
Aber ein Beifahrer ist nicht der Führer des Kfz, also wäre dem Fahrzeugführer nichts vorzuwerfen, wenn lediglich der Beifahrer die App benutzt.
Auf alle Fälle ist es ratsam immer und jedesmal bei einem Bußgeldverfahren fachkundigen Rat einzuholen. Nicht jedes eingeleitete Verfahren führt zu einem Bußgeld oder zu Punkten. Ein weiterer Brennpunkt bei Geschwindigkeitskontrollen sind Fehler beim Messverfahren. Es gibt noch weitere Fehlerquellen.
Diese Fehler müssen aber entdeckt werden. Holen Sie sich daher Rat bei einem Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, da Akteneinsicht in der Regel nur Rechtsanwälten gewährt wird. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten.