Blitzertypen & Messverfahren

Folgendes muss bei der Prüfung beachtet werden:

  • es muss der Nachweis über die korrekte Vermessung des Referenzfeldes erbracht werden
  • die Unterschreitung des Referenzfeldes sollte nicht durch das Verkehrsverhalten Dritter (Abbremsen oder plötzlicher Spurwechsel eines Anderen) verursacht worden sein
  • die Dauer der Abstandsunterschreitung sollte mindestens 150 m, eher 250-300 m betragen
  • gerade bei ProVida-Messungen durch ein nachfahrendes Fahrzeug sollte man Einsicht in das Video und die Messunterlagen beantragen
  • auf Messprotokollen und Eichschein der Anlage bestehen
  • es muss ein Schulungszertifikat des Messbeamten vorhanden sein
  • evtl. Auswertung des Messvideos durch einen Sachverständigen kann sich lohnen, da im Ergebnis manchmal ein höherer Toleranzabzug gefordert wird.
  • bei nicht standardisieren Messverfahren muss ein wesentlich höherer Toleranzabzug zum Ausgleich von Messungenauigkeiten vorgenommen werden

Arten der Geschwindigkeitsmessung

Sollten Sie mit einem Bußgeldbescheid überrascht werden, können Sie davon ausgehen, dass nicht jeder Bußgeldbescheid einwandfrei ist und auch das Messverfahren selbst verschiedenen Messfehlern unterliegt.
Bei Berufskraftfahrern und weil Geschwindigkeitsdelikte nach dem Verkehrsrecht und dem Bußgeldkatalog mit hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg, oder einem Fahrverbot geahndet werden, ist eine Prüfung lohnend.

Nachfahren

Die Ermittlung der Geschwindigkeit von Verkehrsteilnehmern kann auf verschiedene Arten erfolgen.
Eine Methode: „Nachfahren mit Video“. Die Messung wird erfolgt durch Nachfahren. gerade bei dieser Art der Messung treten gehäuft Fehler auf. (Falscher Abstand; Länge der Messstrecke) Gerichte urteilten, dass die Strecke gerade sein muss und über eine gewisse Mindestlänge verfügt, diese ist abhängig ist von dem Tempo des gemessenen Autos. Je nach Geschwindigkeit zwischen 300 –1000 Metern. Falscher Toleranzabzug bei der ermittelten Geschwindigkeit (5 km/h bis 100 km/h bzw. 5% bei über 100 km/h)

Radar

Es gibt auch Blitzeranlagen, die keinen sichtbaren Blitz abgeben („Traffistar S330“).

mögliche Fehler

  • ein falscher Winkel bei der Messung macht die Messung unbrauchbar
  • bei Spurwechsel ist die Messung anfechtbar
  • durch Reflexionen des Blitzes an Verkehrsschildern kann die Messung falsch sein
  • das Gerät muss regelmäßig geeicht werden, damit es korrekte Ergebnisse liefert

Toleranzabzüge

Bei stationären Radaranlagen gelten folgende Regeln:

  • Toleranzabzug unter 100 km/h = 3 km/h
  • Toleranzabzug über 100 km/h = 3%

Toleranzabzüge

Bei mobilen Radargeräten gilt:

  • der Toleranzabzug muß u.U. höher sein als bei stationären Blitzern
  • je nach Anlagen-Hersteller sind unterschiedliche Toleranzen möglich

Abstandmessung von Brücken

Ausreichender Abstand ist nach der Rechtsprechung bei normalen Verhältnissen die in 1,5 Sekunden durchfahrene Strecke. Halber Tachoabstand ist eine unverbindliche Faustregel. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid bekommen heißt es Einspruch einlegen und Akteneinsicht anfordern, um nach Messfehlern zu forschen.
Bei Brückenmessverfahren sollte man Einsicht in die Videoaufzeichnung verlangen, die den angeblichen Vorwurf dokumentiert. Vor der Messstrecke muss ein Fernbereich von mindestens 300 m dokumentiert sein.