Wird ein Autofahrer mit zu hoher Geschwindigkeit erwischt, droht in der Regel ein Bußgeldbescheid. Dieser kann je nach Höhe sehr teuer werden und sogar ein Fahrverbot für einen Monat oder länger bedeuten.
Ein Bußgeldverfahren beginnt mit dem Anhörbogen, oder der Anhörung direkt nach der Tat, danach folgt der Bußgeldbescheid. Wird gegen den Bescheid Einspruch eingelegt und die Behörde nimmt ihn nicht zurück, kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren.
Die Behörde hat Fristen zu beachten. Wenn zwischen Tattag und Erhalt des Bußgeldbescheides mehr als 3 Monate liegen, könnte der Bescheid verjährt sein, wenn die Frist nicht unterbrochen wurde.
Diese Fristen müssen vom Betroffenen geprüft und auch gerügt werden ! Erst nach einer Akteneinsicht kann geprüft werden, ob eine Verjährung eingetreten ist. Es kommt des öfteren vor das trotz Verjährung Bußgelder bezahlt werden!
Aber auch wenn keine Verjährung eingetreten ist, können Umstände dazu führen das der Bescheid nicht gerechtfertigt ist.
Ein Stichwort wäre die Fahreridentifizierung. Bei Verstößen im fließenden Verkehr muß der jeweilige Fahrer eindeutig ermittelt werden. Die Täterschaft wird in der Regel durch ein Foto nachgewiesen. Ein unscharfes Foto oder eines, auf dem das Gesicht des Fahrers nicht oder nur teilweise abgebildet ist, lässt in der Regel keine zuverlässige Identifikation durch einen Personenvergleich zu.
Ein weiterer Brennpunkt bei Geschwindigkeitskontrollen sind Fehler beim Messverfahren.
Die Geräte müssen richtig aufgestellt und bedient werden. Vor Beginn sind teilweise Probemessungen durchzuführen, das Gerät muss geeicht sein. Die durchführenden Beamten müssen für die Geräte geschult sein und vieles mehr. Dies muß in der Akte protokolliert sein.
Aber ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung ist ein Richter nicht gehalten, die Ermittlung der Geschwindigkeit näher durch ein Sachverständigengutachten aufzuklären.
Auch ein vermeintlich gerechtfertigter Bußgeldbescheid kann Fehler enthalten. Die müssen aber entdeckt werden.
Holen Sie sich daher Rat bei einem Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, da Akteneinsicht in der Regel nur Rechtsanwälten gewährt wird. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten.
Rechtsanwalt Ronald Wiener Magdeburg
Fachanwalt für Verkehrsrecht